Die Entwicklungen in der Handchirurgie, wie zum Beispiel minimalinvasive Techniken, sowie Fortschritte in der Anästhesie und der postoperativen Schmerzbehandlung ermöglichen es, viele handchirurgische Eingriffe ambulant durchzuführen. Es gibt aber Eingriffe an der Hand, die klar von einer stationären Behandlung profitieren. Gelegentlich ergeben sich auch Begleitumstände, die eine stationäre Behandlung rechtfertigen.
Fazit: In der Frage der ambulanten oder stationären handchirurgischen Behandlung kann es so zu Diskussionen zwischen Handchirurgen und Versicherern kommen.
Aus diesem Grund hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Schweizerischen Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte SGV und der Schweizerischen Gesellschaft für Handchirurgie SGH (Mitglieder der gemischten Arbeitsgruppe SGV/SGH) im Herbst 2012 eine Liste von elektiven Eingriffen und Kriterien erarbeitet, die eine Abgrenzung zwischen ambulanten und stationären Behandlungen leichter ermöglicht. Diese Empfehlung wird von beiden Fachgesellschaften getragen. Es handelt sich um eine Orientierungshilfe. Der behandelnde Chirurge, der Vertrauensarzt und der Versicherer sind selbstverständlich weiterhin gehalten, den Einzelfall zu beurteilen.
In der Regel ambulant | In der Regel stationär |
CTS | Teil-/Ganzversteifung Handgelenk |
Ringbandspaltung | Korrektur Osteotomien/Pseudarthrosen |
de Quervain Tendinitis | Arthroplastik Daumensattelgelenk |
Synovektomie Sehnen | Kunstgelenkersatz Finger/Handgelenk |
Dupuytren 1 Strahl | Bandrekonstrukionen Handgelenk |
Ulnaris Dekompression Ellbogen/Hand | Sehnentransfer/Sehnenrekonstruktion |
Metallentfernung | Arthro-Tenolysen (exkl. Einzelfinger) |
Handgelenksganglion | Ulnaris Vorverlagerung Ellbogen |
Gelenkversteifung Finger | Radius-ulna-carpus Frakturen/Luxationen |
Handgelenksarthroskopie | Versorgung Infekt (tief, ausgeprägt) |
Versorgung Infekt (oberflächlich, lokal) | Lappenplastiken > 10 cm2 |
einfache Tumoren | Amputationen (exkl. Einzelfinger) |
Bandnaht/-rekonstruktionen Finger | Nervenstammdekompression/Nervenstammversorgung am Oberarm |
Epikondylitis radialis Denervation u. Tenotomie |
Da die Liste der elektiven Eingriffsarten nur umschreibend und auch nicht abschliessend ist, die häufigen Eingriffe aber abbildet, sind für eine gesamthafte Abgrenzung weitere Kriterien, sogenannte Nebenkriterien formuliert worden.
Es ist akzeptiert, dass Eingriffe an mehreren Gelenken oder Fingern oder Strukturen, grosse Versorgungen, spezifische postoperative Ueberwachungen und häufig auch Rezidiv- und Reoperationen in der Regel eher stationär erfolgen sollen.
In den Nebenkriterien 2. Kategorie sind Begleitumstände aufgezählt, die im Einzellfall, insbesondere wenn sich solche Umstände summieren, auch eine stationäre Behandlung rechtfertigen können.
In der Regel sind nach ambulanten Eingriffen die postoperativen Einschränkungen in den Aktivitäten des täglichen Lebens, die Schonung und Hochlagerung zumutbar und Unterstützung im häuslichen Umfeld kann bereits präoperativ organisiert werden.
Vom Vorstand der SGV verabschiedet: Mai 2013.
Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte
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