Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Kriterien für ambulante oder stationäre elektive Handchirurgie

Die Entwicklungen in der Handchirurgie, wie zum Beispiel minimalinvasive Techniken, sowie Fortschritte in der Anästhesie und der postoperativen Schmerzbehandlung ermöglichen es, viele handchirurgische Eingriffe ambulant durchzuführen. Es gibt aber Eingriffe an der Hand, die klar von einer stationären Behandlung profitieren. Gelegentlich ergeben sich auch Begleitumstände, die eine stationäre Behandlung rechtfertigen.

Fazit: In der Frage der ambulanten oder stationären handchirurgischen Behandlung kann es so zu Diskussionen zwischen Handchirurgen und Versicherern kommen.

Aus diesem Grund hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Schweizerischen Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte SGV und der Schweizerischen Gesellschaft für Handchirurgie SGH (Mitglieder der gemischten Arbeitsgruppe SGV/SGH) im Herbst 2012 eine Liste von elektiven Eingriffen und Kriterien erarbeitet, die eine Abgrenzung zwischen ambulanten und stationären Behandlungen leichter ermöglicht. Diese Empfehlung wird von beiden Fachgesellschaften getragen. Es handelt sich um eine Orientierungshilfe. Der behandelnde Chirurge, der Vertrauensarzt und der Versicherer sind selbstverständlich weiterhin gehalten, den Einzelfall zu beurteilen.

Elektive Handchirurgie, Hauptkriterium Eingriffsart

In der Regel ambulantIn der Regel stationär
CTSTeil-/Ganzversteifung Handgelenk
RingbandspaltungKorrektur Osteotomien/Pseudarthrosen
de Quervain TendinitisArthroplastik Daumensattelgelenk
Synovektomie SehnenKunstgelenkersatz Finger/Handgelenk
Dupuytren 1 StrahlBandrekonstrukionen Handgelenk
Ulnaris Dekompression Ellbogen/HandSehnentransfer/Sehnenrekonstruktion
MetallentfernungArthro-Tenolysen (exkl. Einzelfinger)
HandgelenksganglionUlnaris Vorverlagerung Ellbogen
Gelenkversteifung FingerRadius-ulna-carpus Frakturen/Luxationen
HandgelenksarthroskopieVersorgung Infekt (tief, ausgeprägt)
Versorgung Infekt (oberflächlich, lokal)Lappenplastiken > 10 cm2
einfache TumorenAmputationen (exkl. Einzelfinger)
Bandnaht/-rekonstruktionen FingerNervenstammdekompression/Nervenstammversorgung am Oberarm
Epikondylitis radialis Denervation u. Tenotomie

Nebenkriterien, welche eher zugunsten eines stationären Eingriffs sprechen

Da die Liste der elektiven Eingriffsarten nur umschreibend und auch nicht abschliessend ist, die häufigen Eingriffe aber abbildet, sind für eine gesamthafte Abgrenzung weitere Kriterien, sogenannte Nebenkriterien formuliert worden.

1. Kategorie, 1 Kriterium in der Regel genügend

  • ≥2 Gelenke
  • ≥2 Finger
  • ≥3 Strukturen
  • Einbringen von Beckenspan Knochen
  • mikrovaskulärer Ops mit Überwachung
  • grosse arthroskopische Versorgung
  • Rezidiv- oder Reoperation

Es ist akzeptiert, dass Eingriffe an mehreren Gelenken oder Fingern oder Strukturen, grosse Versorgungen, spezifische postoperative Ueberwachungen und häufig auch Rezidiv- und Reoperationen in der Regel eher stationär erfolgen sollen.

2. Kategorie

In den Nebenkriterien 2. Kategorie sind Begleitumstände aufgezählt, die im Einzellfall, insbesondere wenn sich solche Umstände summieren, auch eine stationäre Behandlung rechtfertigen können.

  • angewiesen auf beidseitige Gehhilfe
  • Status nach CRPS
  • Sturztendenz
  • relevante Sehbehinderung
  • Alter ≥75 Jahre
  • Blutungsneigung oder -anomalie
  • erhöhtes Infektionsrisiko (gilt nicht für gut eingestellten Diabetes mellitus)
  • kardiale Überwachungsbedürftigkeit
  • geographische und soziale Gründe (geographisch, z. B. mit öffentlichem Verkehr nur beschwerlich erreichbar, das heisst einer Fahrzeit von >2 Std. mit mehrmaligem Umsteigen)

In der Regel sind nach ambulanten Eingriffen die postoperativen Einschränkungen in den Aktivitäten des täglichen Lebens, die Schonung und Hochlagerung zumutbar und Unterstützung im häuslichen Umfeld kann bereits präoperativ organisiert werden.

Vom Vorstand der SGV verabschiedet: Mai 2013.

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