Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Zuweisungskriterien für stationäre Rehabilitation nach kardialen Eingriffen

Eine Expertengruppe, bestehend aus Vertretern der Vertrauensärzteschaft und interventionell, herzchirurgisch und rehabilitativ tätiger Spezialisten (Mitglieder der Arbeitsgruppe) hat sich 2011 mit der Frage befasst, wann insbesondere eine stationäre Rehabiliation nach Akuthospitalisation infolge kardialer Eingriffe nötig ist. Grund: die zum Zeitpunkt der Initiierung der Gruppe bestehenden Normen in der KLV lösten in der Praxis immer wieder Abgrenzungsfragen auf. Die vorliegende Anleitung soll für die behandelnden Ärzte eine Basis sein zur Begründung von Anträgen und für die Vertrauensärzte ein Instrument zu deren Plausibilisierung. Sie wurde von der Arbeitsgruppe im Februar 2012 verabschiedet.

Eine Überprüfung der Kriterien erfolgt nach 2 Jahren, im Verlaufe von 2014.

Für die Arbeitsgruppe: Dr. med. Jürg Zollikofer, 28.02.2012

Grundsatz

Die Arbeitsgruppe einigte sich auf folgende Grundsatzaussagen:

  • nach kardiochirurgischen Eingriffen: in der Regel stationäre Rehabilitation
  • nach interventioneller Kardiologie: in der Regel ambulante Rehabilitation

Zur besseren Differenzierung wurden zudem die folgenden Kriterien erarbeitet, welche jedoch keinen zwingenden beziehungsweise ausschliessenden Charakter haben.

Hauptkriterien

Die Arbeitsgruppe konnte zur Präzisierung der genannten Grundsätze Hauptkriterien herausarbeiten. Trifft eines oder mehrere dieser Hauptkriterien zu, so ist in der Regel eine stationäre Rehabilitation angezeigt. Es sind dies:

Nach Thoraxchirurgie

  • Pat. >70jährig
  • ventr. EF ≤40%
  • IPS-Aufenthalt (respektive spezielle Überwachungsstation) ≥ 3 Tage

Nach perkutaner Intervention

  • Klappenersatz bei Pat. >75jährig
  • Herzinsuffizienz NYHA III oder IV
  • rhythmogen instabile Situation

Hospitalistation nach Herzkrankheit ohne Eingriff

  • grosser Infarkt
  • Herzinsuffizienz NYHA III oder IV

Nebenkriterien

Eine fallbezogen bedeutende Rolle können dabei auch Nebenkriterien spielen. Treten diese in Kombination mit einem Hauptkriterium auf, so spricht dies üblicherweise eindeutig für eine stationäre Rehabilitation. Hingegen gilt, dass diese auch allein für sich in allen drei obgenannten Fällen (Thoraxchirurgie, perkutane Intervention oder Hospitalisation nach Herzkrankheit ohne Eingriff) eine stationäre Rehabilitation rechtfertigen können, sofern die einzelnen Nebenkriterien, allenfalls auch in Kombination, zutreffen und einen entsprechenden Schweregrad aufweisen. Die ungünstige Wohnsituation sowie der zur ambulanten Rehabilitation nicht zumutbare Zugang müssen dabei sinnvoll interpretiert werden.

Die Arbeitsruppe hat dabei folgende Kriteren festgelegt, welche eine ambulante Rehabilitation unter Umständen unmöglich machen:

  • schwierige Verhältnisse des ÖV (ÖV beschwerlich erreichbar, >30‘ Fahrzeit mit mehrmaligem Umsteigen)
  • schwierige Wohnsituation (mehrere Stockwerke ohne Lift)
  • alleinstehend mit wesentlicher Einschränkung der ADL (activities of daily living)
  • freie Gehstrecke: unter 1km

Begriffserklärungen

Sie finden hier eine Erläuterung der für die kardiologische Rehabiliation wesentlichen Begriffe.

Kostengutsprache-Gesuche

  • Zur Vereinfachung und als Dienstleistung stellen wir hier ein Kostengutsprachegesuchs-Formular zur Verfügung. Dasselbe kann ausgefüllt dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers zugestellt werden. Der Vertrauensarzt ist dabei in seiner Beurteilung frei, ebenso der Versicherer. Hingegen kann davon ausgegangen werden, dass anhand der so gelieferten Angaben eine rasche und in der Regel rücksprachlose Behandlung des Gesuchs möglich ist.

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