Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Sucht

Alkohol- und Drogensucht gelten als Krankheit. Im Rahmen der Invalidenversicherung jedoch begründet das Suchtgeschehen für sich allein betrachtet keine Invalidität. Eine Sucht wird nur relevant, wenn sie eine Krankheit oder einen Unfall bewirkt hat, in deren Folge ein körperlicher oder geistiger Gesundheitsschaden eingetreten ist, oder aber wenn sie selber Folge eines körperlichen oder geistigen Gesundheitsschadens ist, dem Krankheitswert zukommt (BGE 99 V 28 E. 2.).

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