Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Vertrauensarzt im VVG

Am 28. März wurden wir vom Eidgenössischen Finanzdepartement kontaktiert und um Stellungnahme zur Botschaft (erläuternder Bericht) zur Totalrevision des VVG gebeten. Abgabefrist: 8. April. Das Amt prüft dabei unter anderem die Frage, ob die Institution des Vertrauensarztes auch im VVG Niederschlag finden sollte. Dies im Kontext zur Krankenpflege-Versicherung, also in den Bereichen der Kranken-Zusatzversicherungen wie auch dem Taggeld nach VVG. Explizit interessierte sich das Finanzdepartement für unsere Position diesen beiden Punkten gegenüber.

Selbstverständlich ist der VA im VVG ein Thema, das kontrovers diskutiert werden kann. In Anbetracht der äusserst kurzen Frist war eine breit angelegte Diskussion verunmöglicht. Der Vorstand diskutierte folglich die Vernehmlassung und kam einhellig zum Schluss, dass die im beschriebenen Kontext gestellte Frage nach dem Vertrauensarzt im VVG zu bejahen ist. Kein Thema bildeten weitere VVG-Versicherungen, ebenso nicht beispielsweise andere Sozialversicherungen wie das UVG oder das BVG. Die Antwort an das Finanzdepartement finden Sie hier.

Der Vorstand begründete seine Haltung am Beispiel eines halbprivaten Spitalaufenthaltes. Es macht in seinen Augen keinen Sinn, einen solchen aufzutrennen, weder fürs Spital in der Therapie noch für den Vertrauensarzt in der medizinischen Beurteilung. Ob die Regeln des Vertrauensarztes, namentlich die Unabhängigkeit und die Datenfilter-Funktion da gelten oder nicht, ist nach Ansicht des Vorstandes nicht der springende Punkt. Unsinnig ist die Zweiteilung selbst. Das schafft Verunsicherung und unnötige Bürokratie. Was am einen Ort gilt, soll auch am anderen Ort gelten. Im Zentrum stand für den Vorstand die Frage der integralen Beurteilung solcher Sachverhalte.

Freundliche Grüsse

Jürg Zollikofer
8. April 2011

Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

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