Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

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Der "Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt" ist seit 2003 Pflicht für alle Vertrauensärzte, welche im KVG (Krankenpflege-Grundversicherung und Taggeld nach KVG) tätig sind. Nicht so für alle anderen, beispielsweise solche, welche im UVG (beispielsweise Suva-Kreisärzte), im BVG (Pensionskasse), bei anderen Sozialversicherungen oder im VVG (Privatversicherungsrecht) tätig sind.

Die im Verzeichnis aufgeführten Inhaberinnen und Inhaber des "Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt" haben sich mit der Publikation einverstanden erklärt. Das umfasst indessen nicht alle. Inhaberinnen und Inhaber des "Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt", die hier nicht aufgeführt sind, es aber gerne möchten, sind gebeten, sich mit der Geschäftsstelle der SGV in Verbindung zu setzen. Dies per eMail unter info@vertrauensaerzte.ch.

Vertrauensärztinnen und -ärzte mit Fähigkeitsausweis

Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

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SGV
c/o MBC Markus Bonelli Consulting
Rudolf Diesel-Strasse 5
8404 Winterthur

Tel. 052 226 06 03
Fax 052 226 06 04

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