Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Impfungen: wann Pflichtleistung und wann nicht?

Willkommen auf der Impfseite der Schweizerischen Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte SGV. Unser Angebot richtet sich an behandelnde Ärztinnen und Ärzte, an medizinisches Personal und an Impfungen interessierte Personen. Das Thema ist in fünf Bereiche aufgeteilt und soll Ihnen helfen, die richtige Impfung zum richtigen Zeitpunkt zu finden sowie den versicherungsmedizinischen Alltag zu erleichtern.

1. Suche nach dem konkreten Impfpräparat

1.1 Sie wollen impfen und suchen Informationen zum konkreten Impfpräparat

Sie finden alle in der Schweiz zugelassenen Impfpräparate im Arzneimittelkompendium der Schweiz oder bei swissmedic.

1.2 Sie wollen gegen eine Krankheit impfen und suchen ein Impfpräparat

Dazu benötigen Sie die Papierausgabe des Arzneimittelkompendiums oder Sie gehen zur Homepage von InfoVac

2. Prüfung der Kassenpflicht eines Impfpräparates

Ein Medikament ist dann kassenpflichtig, wenn es in der von swissmedic zugelassenen Indikation eingesetzt wird, in der Spezialitätenliste SL aufgeführt ist und im Falle einer Limitatio, diese erfüllt wird.
Befindet sich ein Impfpräparat lediglich im Arzneimittelkompendium, jedoch nicht in der SL, oder die Limitatio wird nicht erfüllt, besteht keine Kassenpflicht in der obligatorischen Grundversicherung (KVG). Die Prüfung, ob ein bestimmtes Präparat kassenpflichtig ist, erfolgt in der Praxis in drei Schritten:

1. Prüfung der Spezialitätenliste (SL)
2. Prüfung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 12
3. Prüfung Impfplan

(siehe auch nachfolgendes Schema)

Beurteilungsvorgehen Leistungspflicht Impfstoffe

3. Antrag zur Kostenübernahme eines Impfpräparates

3.1 Die Prüfung der Kassenpflicht haben Sie nach Ziff. 2 durchgeführt

Trotzdem sind Sie unsicher, ob Kassenpflicht in der obligatorischen Grundversicherung (KVG) besteht oder es wird in der Limitatio ausdrücklich verlangt, dass der Vertrauensarzt zustimmen muss.Sie stellen bei der Krankenversicherung einen Antrag zu Handen des Vertrauensärztlichen Dienstes zur Kostenübernahme nach KVG.

3.2 Ihre Prüfung hat ergeben, dass keine Kassenpflicht für das ausgewählte Impfpräparat besteht, jedoch von swissmedic zugelassen ist

Ihre Impfkandidatin/Ihr Impfkandidat verfügt über eine Zusatzversicherung für nicht kassenpflichtige Medikamente (VVG). In diesem Fall können Sie einen Antrag an die Krankenversicherung stellen, dass die Impfkosten nach VVG zu übernehmen seien. Viele Impfpräparate der Reisemedizin werden von der Zusatzversicherung nicht vergütet. Massgeblich sind hier die Bestimmungen (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) der jeweils abgeschlossenen Versicherung.

4. Spezielle Regelung für die Grippeimpfung

Für die Kassenpflicht gilt die Kriterienliste BAG.

oder

5. Spezielle Impffragen

Die Homepage von InfoVac bietet umfangreiche Informationen zum Thema Impfungen. Merkblätter und Impfpläne sind aufbereitet, ebenso Fachinformationen zu Spezialfällen. Es besteht auch die Möglichkeit, Fragen an Impfexperten zu stellen.


Autoren:
Dr. med. Robert Fries, Vertrauensarzt
Dr. med. Dominik Klamp, Vertrauensarzt

Januar 2011

Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

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