Im Jahre 2000 lud das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Vertreterinnen und Vertreter der Ergotherapie, der Kinderärzte sowie der Vertrauensärzte ein zu Konsensgesprächen betreffend Diagnose F82, da es im Vorfeld zu Diskussionen gekommen war. Nach sechs Konferenzen über zwei Jahre hinweg war 2003 Konsens erreicht: es wurde gemeinsam ein Kostengutspracheverfahren Abwicklungsmodalität sowie die Einführung eines Scoreblattes beschlossen. Vorgestellt wurde beides am Jahreskongress der SGV 2003. 2005 berief das BAG eine Konsenskonferenz in derselben Zusammensetzung ein, welche den Konsens im Rahmen eines Berichts bestätigte, santésuisse bekräftigte die Zustimmung dazu mit Rundschreiben Nr. 65/2005. Das BAG zog sich später als Leader der Konsensus-Diskussion zurück, begleitete die Gruppe aber weiter. Im 2011 lud der ErgotherapeutInnen-Verband evs zu einem neuerlichen Treffen ein, anlässlich dessen die bisherige Praxis (Konsens aus dem Jahre 2003) wiederum bestätigt wurde. Beschlossen wurde auch, weiter in stetem Arbeitskontakt zu bleiben, beispielsweise mit Blick auf die UEMF-Leitlinie. Eine Diskussion (UEMF), welche zur Zeit noch nicht abgeschlossen ist.
Die umschriebenen Entwicklungsstörungen der motorischen Funktionen müssen Krankheitswert haben. Dies tritt zu, wenn kumulativ folgende Punkte erfüllt sind:
Am 19.06.2014 hat der SGV-Vorstand den Konsens ebenfalls formell verabschiedet und empfiehlt diesen den Vertrauensärztinnen und -ärzten zur Anwendung. Der Konsens kann wie folgt zusammengefasst werden:
Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte
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