Datum: | 20.08.2026 | Zeit: | 08:30 | ||||||||||||||
bis | 12.12.2026 | 12:00 | |||||||||||||||
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Gestützt auf das Fähigkeitsprogramm Vertrauensarzt führt die SGV Weiterbildungskurse zum Erwerb des Fähigkeitsausweises durch. Nach Kursabschluss und Schlussprüfung erwerben die Teilnehmer den Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt (SGV). Gemäss Vertrauensarztvertrag ist der Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt eine Voraussetzung um als Vertrauensarzt im KVG tätig sein zu können. Daneben behalten die Bestimmungen von Art. 57 KVG weiterhin Gültigkeit (unter anderem mindestens fünf Jahre Tätigkeit in einer Arztpraxis oder in leitender spitalärztlicher Stellung). Kurssprache ist Deutsch, Kursort ist Winterthur. Kursdaten
(Änderungen vorbehalten) Preise
(Änderungen vorbehalten) Rabatt für SGV-Mitglieder: CHF 50.-- pro Modul. Die Preise verstehen sich inklusive Kursunterlagen und Prüfungsgebühr (Schlussprüfung). Kursagenda In Bearbeitung Anmeldung zum Kurs Die Geschäftsstelle nimmt Ihre Anmeldung gerne entgegen. Benützen Sie dafür das Anmeldeformular, welches Sie der Geschäftsstelle mailen oder per Post senden können.
Anmeldebestimmungen Der Kurs wird durchgeführt, wenn sich mindestens 8 Teilnehmende pro Modul anmelden. Die Teilnehmerzahl ist auf rund 30 beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Vorrangig behandelt werden dabei die Anmeldungen für die gesamte WB (nicht einzelne Module). Falls ein Kursmodul mangels Anmeldungen nicht durchgeführt werden kann, wird das volle Kursgeld (ausfallende Teile des Kurses) zurückerstattet. Bezahlung der Kurskosten und Abmeldung Das Kursgeld wird nach erfolgter Anmeldung und Rechnungsstellung fällig. Bei Abmeldung bis max. 4 Wochen vor Kursbeginn wird eine Umtriebsgebühr von pauschal CHF 50.-- pro Modul berechnet. Bei Abmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn eine solche von pauschal CHF 150 pro Modul. Keine Gebühr wird erhoben, wenn die Abmeldung aus folgenden Gründen erfolgt:
Eine Abmeldung aus den genannten Gründen muss dem Sekretariat unverzüglich schriftlich (Post oder eMail) mitgeteilt und entsprechend belegt werden. Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt Der Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt wird nach Kursabsolvierung, überwiesener Kursgebühr und bestandener Schlussprüfung abgegeben. Die Abgabe des Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt setzt eine mindestens 90%ige Kurspräsenz voraus, ansonsten das jeweilige Modul zu einem späteren Zeitpunkt, aber längstens innerhalb von drei Jahren nach dem sonstigen Kursbesuch, wiederholt werden muss. Bei ungenügenden Voraussetzungen oder anderen gewichtigen Gründen kann die Kommission für Weiter- und Fortbildung der SGV die Abgabe des Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt verweigern. Der Rekursweg gemäss Art. 6.3 des Fähigkeitsprogramms ist in jedem Fall gewahrt. Kursabsolvierung über mehrere Kurse Der modulartig aufgebaute Kurs kann auch aufgeteilt absolviert werden. Die Verteilung der Modulabsolvierung kann über max. 3 Jahre hinweg erfolgen. Bei Fragen zum Kurs oder zur Anmeldung steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Sie haben Fragen? Die Geschäftsstelle steht Ihnen gerne zur Verfügung.
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