Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Datum: 21.08.2025 Zeit: 08:30
bis 13.12.2025 12:00
Ort: Winterthur

Gestützt auf das Fähigkeitsprogramm Vertrauensarzt führt die SGV Weiterbildungskurse zum Erwerb des Fähigkeitsausweises durch.

Nach Kursabschluss und Schlussprüfung erwerben die Teilnehmer den Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt (SGV). Gemäss Vertrauensarztvertrag ist der Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt eine Voraussetzung um als Vertrauensarzt im KVG tätig sein zu können. Daneben behalten die Bestimmungen von Art. 57 KVG weiterhin Gültigkeit (unter anderem mindestens fünf Jahre Tätigkeit in einer Arztpraxis oder in leitender spitalärztlicher Stellung).

Kurssprache ist Deutsch, Kursort ist Winterthur.

Kursdaten

1. Modul21.-23.08.2025
2. Modul18.-20.09.2025
3. Modul23.-25.10.2025
4. Modul13.-15.11.2025
5. Modul11.-13.12.2025

Preise

CHF 5'900CHF 1180 pro Modul

Rabatt für SGV-Mitglieder: CHF 50.-- pro Modul. Die Preise verstehen sich inklusive Kursunterlagen und Prüfungsgebühr (Schlussprüfung).

Kursagenda

In Bearbeitung

Anmeldung zum Kurs

Die Geschäftsstelle nimmt Ihre Anmeldung gerne entgegen. Benützen Sie dafür das Anmeldeformular, welches Sie der Geschäftsstelle mailen oder per Post senden können.

Anmeldeschluss:

08.08.2025

Anmeldeformular zum herunterladen

 

Anmeldebestimmungen

Der Kurs wird durchgeführt, wenn sich mindestens 8 Teilnehmende pro Modul anmelden. Die Teilnehmerzahl ist auf rund 30 beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Vorrangig behandelt werden dabei die Anmeldungen für die gesamte WB (nicht einzelne Module). Falls ein Kursmodul mangels Anmeldungen nicht durchgeführt werden kann, wird das volle Kursgeld (ausfallende Teile des Kurses) zurückerstattet.

Bezahlung der Kurskosten und Abmeldung

Das Kursgeld wird nach erfolgter Anmeldung und Rechnungsstellung fällig. Bei Abmeldung bis max. 4 Wochen vor Kursbeginn wird eine Umtriebsgebühr von pauschal CHF 50.-- pro Modul berechnet. Bei Abmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn eine solche von pauschal CHF 150 pro Modul. Keine Gebühr wird erhoben, wenn die Abmeldung aus folgenden Gründen erfolgt:

  • Krankheit, Unfall oder Mutterschaft
  • Todesfall in der Familie

Eine Abmeldung aus den genannten Gründen muss dem Sekretariat unverzüglich schriftlich (Post oder eMail) mitgeteilt und entsprechend belegt werden.

Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt

Der Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt wird nach Kursabsolvierung, überwiesener Kursgebühr und bestandener Schlussprüfung abgegeben. Die Abgabe des Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt setzt eine mindestens 90%ige Kurspräsenz voraus, ansonsten das jeweilige Modul zu einem späteren Zeitpunkt, aber längstens innerhalb von drei Jahren nach dem sonstigen Kursbesuch, wiederholt werden muss. Bei ungenügenden Voraussetzungen oder anderen gewichtigen Gründen kann die Kommission für Weiter- und Fortbildung der SGV die Abgabe des Fähigkeitsausweises Vertrauensarzt verweigern. Der Rekursweg gemäss Art. 6.3 des Fähigkeitsprogramms ist in jedem Fall gewahrt.

Kursabsolvierung über mehrere Kurse

Der modulartig aufgebaute Kurs kann auch aufgeteilt absolviert werden. Die Verteilung der Modulabsolvierung kann über max. 3 Jahre hinweg erfolgen.

Bei Fragen zum Kurs oder zur Anmeldung steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Inhaber des Titels "MAS Versicherungsmedizin" (Master of Advanced Studies)

Von der Kursabsolvierung befreit sind Ärztinnen und Ärzte, welche die Voraussetzung nach Artikel 2 des Fähigkeitsprogramms erfüllen (Eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom) und sich über den Titel eines "Master of Advanced Studies in Insurance Medicine" (Master Versicherungsmedizin) ausweisen. Diese können sich den "Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt" erwerben, sofern sie

  • die Schlussprüfung der Weiterbildung "Fähigkeitsprogramm Vertrauensarzt" erfolgreich ablegen
  • die Prüfungsgebühr entrichtet haben
  • die erfolgreiche Ablegung der Schlussprüfung innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb des Master of Advanced Studies" (MAS Versicherungsmedizin) erfolgt

Sofern die Universität Basel bei Nichttitelträgern (Master Versicherungsmedizin) bestätigt, dass die/der Interessent/in sämtliche Module des Masterkurses absolviert hat, die Diplomarbeit aber noch aussteht und somit der Titel "MAS Versicherungsmedizin" noch nicht hat erteilt werden können, sind auch diese Interessentinnen und Interessenten zur Prüfung (Fähigkeitsprogramm Vertrauensarzt) zugelassen. Die Voraussetzungen hiezu:

  • Rechtzeitige Anmeldung auf vorgesehenem Formular der SGV
  • Bestätigung der Universität Basel über vollständig absolvierte Kursmodule des MAS Versicherungsmedizin

Nach erfolgreicher Prüfung (Fähigkeitsprogramm Vertrauensarzt) erhalten die Absolventinnen und Absolventen eine Bestätigung über die bestandene Prüfung. Der "Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt" wird dann abgegeben, wenn längstens innerhalb von 5 Jahren nach Schlussprüfung (Fähigkeitsausweis Vertrauensarzt) der Titelnachweis (Master Versicherungsmedizin) beigebracht wird. Nach dieser Frist verfällt die Bestätigung.

Die Prüfungsebühr beläuft sich in diesem Fall auf CHF 850.

Bei Abmeldung gilt sinngemäss die gleiche Regelung wie bei Kursabsolventen, das heisst, es wird eine Umtriebsgebühr erhoben. Diese beträgt CHF 50.-- bei Abmeldung bis max. 4 Wochen vor der Schlussprüfung bzw. 150.-- innerhalb von 4 Wochen vor derselben. Bei unabgemeldeten Nichterscheinen an der Prüfung verfällt die gesamte Prüfungsgebühr. Mitglieder der SGV erhalten einen Rabatt auf den genannten Prüfungsgebühren von CHF 50.

Anmeldeschluss: 28.11.2025Anmeldeformular für MASIM-Absolventinnen und Absolventen zum herunterladen

Sie haben Fragen?

Die Geschäftsstelle steht Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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Fragen, Anregungen

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