Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte

Psychotherapie

Paritätische Kommission SGV/FMPP

Aufgrund der mit der Infoline Psychotherapie im 2007 und 2008 gemachten, guten Erfahrungen wurde auf Ebene der Fachgesellschaften SGV und FMPP entschieden, auch inskünftig Kontakt pflegen. Zu diesem Zweck wurde von den Verbänden eine Paritätische Kommission eingesetzt.

Ziel und Zweck der Paritätischen Kommission

  • Sensibilisierung, Verbesserung der Verständigung zwischen den Mitgliedern der Fachgesellschaften
  • Herausfiltern von Problemen (zum Beispiel KLV-Interpretationsschwierigkeiten)
  • Nach Möglichkeit und Bedarf: Erarbeitung von Empfehlungen für die Fachgesellschaften

Von der Kommission behandelt werden Problemfälle und Fragen grundsätzlicher Natur. Beispielsweise bei:

  • sich wiederholenden Problemmustern (zum Beispiel Einmischung ins Setting/fraglich sinnvolle Frequenz von Berichten)
  • verfahrenen Konfliktsituationen oder misslungenem Dialog zwischen behandelndem oder delegierendem Arzt/Ärztin und VA
  • Grundsätzlichem wie zum Beispiel Fragen zu Datenschutz/Arztgeheimnis oder IPPB vs. Psychotherapie ieS/Psychotherapie-Methoden

Mitglieder der Paritätischen Kommission

seitens SGV:

Dr. med. Herbert Bosshart, Dr. med. Ursula Schafroth

seitens FMPP:

Dr. med. Fulvia Rota, Dr. med. Jean-Daniel Sauvant

Arbeitsweise der Paritätischen Kommission

Traktanden (zum Beispiel Problemfälle oder Fragen) können nur von Mitgliedern der Kommission eingebracht werden. Gemäss obigem Raster steht es im Ermessen der angesprochenen Vertreter der Gruppe, die aufgeworfene Frage in die Paritätische Kommission zu bringen oder sie abzuweisen. Es handelt sich bei der Paritätischen Kommission um eine von den Vorständen der Fachgesellschaften eingesetzte Expertengruppe. Sie ist in ihrer Arbeitsweise frei. Explizit berücksichtigt sie selbstverständlich die Urteilsunabhängigkeit und Weisungsungebundenheit der Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte nach Art. 57 KVG.

Die Paritätische Kommission ist nicht zuständig für

Die Schlichtung von Streitigkeiten in Einzelfällen und Leistungsentscheidungen von Versicherern. Grundsätzlich sind dabei die üblichen Rechtswege einzuschlagen (Einspracheverfahren im KVG sowie anderen Sozialversicherungszweigen, Klageverfahren im Zusatzversicherungsbereich)

Von wem kann die paritätische Kommission angegangen werden?

Von Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzten via nachstehendem Kontaktformular:

Vorname Name
Die Fragestellung ergibt sich aus meiner VA-Tätigkeit bei (Versicherer angeben)
Strasse/Nr.
PLZ Ort
Email
Text

Für behandelnde und delegierende Ärztinnen und Ärzte (FMPP-Mitglieder):

wenden Sie sich an die SKV der FMPP.

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Fragen, Anregungen

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