Nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt, besteht bei Vorliegen der folgenden Erkrankungen des Herzens oder der grossen Gefässe eine Leistungspflicht:
Status nach Myokardinfarkt, mit oder ohne PTCA
Status nach aorto-coronarer Bypassoperation (ACB/CABG)
Status nach chirurgischem Herzklappenersatz
Status nach anderen Interventionen am Herzen und an den grossen Gefässen. Dazu gehören:
Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte
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